Flug verspätet oder gestrichen? Du hast Rechte! Wir erklären, wann dir bis zu 600 € Entschädigung zustehen und wie du sie einfordern kannst.
Dein Flug hat Verspätung, wurde annulliert oder du wurdest überbucht? Das ist ärgerlich – aber du bist nicht machtlos. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt dich und sichert dir in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
Die EU-Verordnung greift bei Flügen, die:
| Flugstrecke | Verspätung ab | Entschädigung | |-------------|---------------|---------------| | Bis 1.500 km | 3 Stunden | 250 € | | 1.500–3.500 km | 3 Stunden | 400 € | | Über 3.500 km | 4 Stunden | 600 € |
Die Airline muss nicht zahlen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde:
Technische Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand – hier steht dir eine Entschädigung zu.
Schon ab 2 Stunden Verspätung hast du Anspruch auf:
Schreibe der Airline eine schriftliche Beschwerde mit:
Reagiert die Airline nicht oder lehnt ab:
Dein Anspruch verjährt nach 3 Jahren (deutsches Recht). Das heißt: Auch für Flüge aus den letzten Jahren kannst du noch Entschädigung fordern.
Bei Flugverspätungen bist du als Passagier gut geschützt. Kenne deine Rechte, dokumentiere alles und scheue dich nicht, deine Entschädigung einzufordern. In vielen Fällen sind es nur wenige Minuten Aufwand für bis zu 600 €. Plane deinen nächsten Urlaub stressfrei über urlaubfinder365.de – und hoffentlich ohne Verspätung!
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