Wann gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für: alle Flüge, die in der EU starten (egal welche Airline) und alle Flüge mit EU-Airlines, die in der EU landen (auch wenn der Start außerhalb der EU war). Sie schützt dich bei Verspätungen ab 3 Stunden, bei Annullierungen und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung.
Höhe der Entschädigung
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugdistanz: Bis 1.500 km: 250 € pro Person, 1.500-3.500 km (oder innerhalb EU): 400 €, über 3.500 km (EU-extern): 600 €. Diese Beträge gelten zusätzlich zu einer Erstattung des Tickets oder Umbuchung – nicht statt.
Wann gibt es KEINE Entschädigung
Außergewöhnliche Umstände entlasten die Airline: Wetter (Sturm, Schnee), Vulkanausbrüche, politische Unruhen, Streiks von Drittpartys (Flughafen, Sicherheit), aber NICHT eigene Streiks der Airline-Mitarbeiter. Auch technische Probleme zählen meist NICHT als außergewöhnlich – hier muss die Airline zahlen.
Was du bei Verspätung sofort tun solltest
1. Lass dir die Verspätung schriftlich von der Airline bestätigen (Counter oder Boarding-Card mit Stempel). 2. Sammle alle Belege (Boarding-Pässe, Bordkarten, Quittungen für Essen/Hotel während der Wartezeit). 3. Mach Fotos vom Flughafen-Display mit deiner Flugnummer und Verspätungs-Anzeige. 4. Bleibe ruhig – dein Anspruch entsteht automatisch durch die Verspätung.
Entschädigung einfordern – Schritt für Schritt
Schreibe innerhalb von 6 Monaten an die Airline (Adresse auf airline.com im Impressum). Nutze einen Mustertext (Verbraucherzentrale hat kostenfreie Vorlagen). Wenn die Airline ablehnt oder nicht antwortet (4-6 Wochen): Schalte die Schlichtungsstelle SÖP (söp-online.de) ein – kostenfrei. Letzte Option: Anwalt oder einen Dienstleister wie Flightright/EUclaim (Erfolgsgebühr 25-30%).
Versorgungsleistungen während der Wartezeit
Bei Verspätungen ab 2 Stunden hast du Anspruch auf: Getränke und Mahlzeiten (angemessen), 2 Telefonate oder E-Mails, bei Übernachtung: Hotel + Transfer (ohne Aufpreis). Wenn die Airline nichts anbietet, kaufe es selbst (Quittungen aufheben) und reiche es später ein.
